Pflichtangebot und
Delisting-Erwerbsangebot

Die Kontron Acquisition GmbH hat am 29. Februar 2024 den Erwerb der Kontrolle über die KATEK SE bekannt gegeben und war damit entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zur Abgabe eines Pflichtangebots an die Aktionäre der KATEK SE verpflichtet. Die Kontron AG hält 100 % der Geschäftsanteile an der Kontron Beteiligungs GmbH, welche wiederum 100 % der Geschäftsanteile an der Bieterin hält.

Am 15. April 2024 hat die Kontron Acquisition AG die Angebotsunterlage nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) veröffentlicht. Die Annahmefrist hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 15. April 2024 begonnen und endet voraussichtlich am 13. Mai 2024 um 24.00 Uhr MESZ. Die Angebotsunterlage der Kontron Acquisition GmbH ist unter www.katek-angebot.de veröffentlicht.

Vorstand und Aufsichtsrat der KATEK SE haben den Aktionärinnen und Aktionären in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme einstimmig empfohlen, das Angebot anzunehmen.

Die begründete Stellungnahme der KATEK SE finden Sie hier:

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